Entgeltordnung

für das Schuljahr 2020/2021

§ 1 Allgemeines

  • Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Entgelte nach dem anliegenden Tarif erhoben.
  • Die Wahl des Tarifs mit Orchesterbelegung (B) beinhaltet die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an den Proben und Auftritten des jeweiligen Orchesters. Längere Abwesenheit (ab dem vierten Veranstaltungstermin in Folge) begründet grundsätzlich im Folgemonat die Eingruppierung in den entsprechenden Tarif ohne Orchesterbelegung (C oder D).
  • Der Unterrichtsteilnehmer erwirbt die aktive Mitgliedschaft in der Stadtkapelle Heilsbronn e.V., dem Trägerverein der Musikschule. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils im Februar eines Jahres fällig. Wird der Unterricht erst später aufgenommen, wird der Mitgliedsbeitrag zum Zeitpunkt der Unterrichtsaufnahme fällig.
  • Schuldner des Entgelts und des Mitgliedsbeitrags ist der Unterrichtsteilnehmer, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter.
  • Die Entgeltschuld entsteht mit Beginn des Unterrichts. Die Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte und beziehen sich auf ein Schuljahr (vom 1. September bis 31. August des folgenden Kalenderjahres). Sie werden in zwölf Raten zum 1. des laufenden Monats fällig.
  • Für Lastschriftankündigungen gilt eine verkürzte Pre-Notifikationspflicht (angekündigter Abbuchungstermin) von drei Tagen.
  • Entgeltanpassungen wegen unausweichlicher Veränderungen während des Schuljahres (z.B. Verkleinerung der Gruppe) müssen von den Entgelt-Schuldnern getragen werden.
  • Vom Schüler verursachte Unterrichtsausfälle begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung des Unterrichtsentgelts. Nur bei Erkrankung des Schülers von drei und mehr Unterrichtswochen in Folge wird das Unterrichtsentgelt ab der vierten Fehlstunde auf schriftlichen Antrag und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes zurückerstattet. Die Rückzahlung erfolgt zum Ende des Schuljahres
  • Unterrichtsausfall durch Krankheit der Lehrkraft ist bis zu jährlich zwei Unterrichtsstunden entgeltpflichtig. Die Entgelte für darüber hinaus ausgefallene Stunden werden am Ende des Schuljahres zurückerstattet. (Anmerkung: Jahresgebühr: 38 = Einzelstunde)
  • Verlässt ein Schüler während des Schuljahres die Schule ohne Genehmigung der Schulleitung, wird das noch ausstehende Jahresentgelt sofort fällig.

§ 2 Ermäßigungen

  • Familienermäßigung

Nehmen mehrere Mitglieder einer Familie an kostenpflichtigen Lehrveranstaltungen der Musikschule teil, ermäßigt sich das Unterrichtsentgelt für das zweite und jedes weitere Familienmitglied um 10%.

  • Mehrfächerermäßigung

Für Schüler, die keine Familienermäßigung in Anspruch nehmen, ermäßigt sich das Entgelt für ein zweites und jedes weitere Unterrichtsfach um 10%.

  • Sozialermäßigung

In Einzelfällen kann die Musikschule eine Ermäßigung aus sozialen Gründen auf Antrag gewähren.

A. Musikgarten / Musikalische Früherziehung / Flötenzirkus

Belegung Jahresgebühr Monatliche Rate
Grundfach, 30 Minuten 192,00 € 16,00 €
Grundfach, 45 Minuten 288,00 € 24,00 €

B. Instrumentalunterricht mit Orchesterbelegung

Klassenmusizieren, Schülerblasorchester, Schülerstreichorchester, Jugendblasorchester, Sinfonisches Blasorchester

Belegung Jahresgebühr Monatliche Rate
Gruppe (2 Schüler), 30 Minuten 288,00 € 24,00 €

Gruppe (2 Schüler), 45 Minuten

Gruppe (3Schüler), 45 Minuten

432,00 €

288,00€

36,00 €

24,00€

Einzel, 20 Minuten

Einzel, 30 Minuten

384,00€

576,00 €

32,00€

48,00 €

C. Instrumentalunterricht ohne Orchesterbelegung

Belegung Jahresgebühr Monatliche Rate
Gruppe (2 Schüler), 30 Minuten 342,00 € 28,50 €

Gruppe (2 Schüler), 45 Minuten

Gruppe (3 Schüler), 45 Minuten

513,00 €

342,00€

42,75€

28,50€

Einzel, 20 Minuten

Einzel, 30 Minuten

456,00€

684,00 €

38,00€

57,00 €

D. Instrumentalunterricht ohne Orchesterbelegung

für Schüler mit Wohnsitz außerhalb des Gemeindegebietes der Stadt Heilsbronn

Belegung Jahresgebühr Monatliche Rate
Gruppe (2 Schüler), 30 Minuten 375,00 € 31,25€

Gruppe (2 Schüler), 45 Minuten

Gruppe (3 Schüler), 45 Minuten

561,60 €

375,00€

46,80 €

31,25€

Einzel, 20 Minuten

Einzel, 30 Minuten

500,40€

750,00 €

41,70€

62,50€

Eine Aufstockung der Unterrichtszeit (zusätzlich zu Einzel 30) ist gegen einen

Aufschlag von monatlich 38,00€ je 15 Minuten möglich.